Wie viele Kurse darf mein Kind wählen?
Ihr Kind hat die Möglichkeit an keinem, einem, zwei oder drei Nachmittagen am Kursangebot teilzunehmen. Die Teilnahme wird durch die Kursleiter durch eine Liste dokumentiert. Ist Ihr Kind erkrankt, muss dem Kursleiter eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden (die Bringschuld liegt beim Schüler!). Die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften wird auf dem Zeugnis Ihres Kindes dokumentiert.